Antrag zur Barrierefreiheit

Veröffentlicht am 16.08.2017 in Fraktion
 

Die SPD-Fraktion in der Gemeindevertretung Breuna wird zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen Antrag zur Barrierefreiheit auf Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Breuna stellen. Nach Auskunft von Fraktionsvorsitzendem Frank Trampedach soll der Gemeindevorstand beauftragt werden, für alle Ortsteile zu prüfen, inwieweit die Barrierefreiheit auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen nach DIN 18040-3 gewährleistet ist. Dabei sollen auch gemeindebauliche Aspekte berücksichtigt werden. Das Ergebnis soll in einem Plan dargestellt werden, aus dem ein Maßnahmenkatalog zu entwickeln ist, damit dann in den folgenden Haushaltsjahren die nötigen Haushaltsmittel zu Umsetzung der Maßnahmen bereitgestellt werden können.

 

Zur Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass die Sicherstellung der Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen zur Gewährleistung der Teilhabe eine kommunale und gesellschaftliche Aufgabe ist, die mit zunehmender Alterung der Gesellschaft eine immer größer werdende Bedeutung erlangen wird. Barrierefreiheit ist die Voraussetzung für ein selbst bestimmtes Leben und ermöglicht es allen Bevölkerungsgruppen, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen.

 

Seit den 90er Jahren ist das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Es hat Einzug gehalten in die Bauordnungen der Bundesländer und ist zu einem bedeutenden Aspekt bei öffentlichen Bauvorhaben geworden. Die demographische Entwicklung rückt das barrierefreie Bauen und Wohnen auch im privaten Bereich in den Vordergrund.

 

Schließlich wird sich in Deutschland nach Prognosen des statistischen Bundesamtes die Zahl der 80-Jährigen und Älteren von heute nicht ganz vier Millionen auf zehn Millionen im Jahr 2050 nahezu verdreifachen. Auch für Familien mit kleinen Kindern ist Barrierefreiheit eine Herzensangelegenheit. So ist es ähnlich schwierig, mit einem Kinderwagen wie mit einem Rollstuhl Treppen zu überwinden.

 

„Doch was heißt eigentlich barrierefrei?“, stellt Frank Trampedach die entscheidende Frage. „Ziel des barrierefreien Bauens ist, einen Lebensraum so zu gestalten, dass sowohl dem Bedarf von Menschen mit Behinderungen, als auch den Realitäten des älter Werdens und den damit verbundenen Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen Rechnung getragen wird. Barrierefreiheit definiert sich als eine soziale Dimension. Sie ermöglicht es allen Menschen, in jedem Alter, gleichberechtigt, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und gleiche Pflichten zu erfüllen. Barrierefreiheit berücksichtigt menschliche Fähigkeiten in allen Ausprägungen. Sie beschränkt sich nicht auf ausgewählte Personengruppen, sondern schließt auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen mit ein“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.